§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2
Zweck des Vereins
Zwecke des Vereins sind
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Mitgliedschaft
§ 4
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 5
Mitgliederversammlung
§ 6
Vorstand
§ 7
Geschäftsführung
Der Vorstand kann für die wirksame Erfüllung des Vereinszwecks zur Ausübung der laufenden Geschäfte einen/ eine Geschäftsführer/in bestellen. Der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes wird dadurch nicht berührt.
§ 8
Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer aus den Reihen der Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren durch Beschluss.
Die Kassenprüfer sollen über wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und über Erfahrungen im Rechnungswesen verfügen.
Die Kassenprüfer haben über das Ergebnis ihrer Prüfungstätigkeit den Vorstand zu unterrichten und in der Mitgliederversammlung zu berichten.
§ 9
Finanzen
Der Verein finanziert sich insbesondere aus Mitgliedsbeiträgen. Deren Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Weitere Mittel für die Erfüllung des Vereinszweckes können durch Spenden oder die Beantragung von Fördermitteln aufgebracht werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 10
Datenschutzerklärung
§ 11
Auflösung und Liquidation